Ensemblieren

Vertieft lesen und sich die Zusammenhänge selbst erschließen

Thomas Körner stellt sich vor, dass der Leser mit einer neuen Arbeitstechnik an das Lesen herangeht, weil es hier kein Blättern von Seite zu Seite (eines Buches) gibt – wie es in unserer seit Jahrhunderten eingeübten Kulturtechnik des Lesens üblich ist. Körner beschreibt das in seinem Fragment vom Buch auf einer Karteikarte:

Ensemblieren als eine neue Art zu lesen

Entschleunigung des Lesens

Körner möchte den Leser am Bildschirm dazu bringen, nicht dem scannenden Lesen zu verfallen, wie wir es tun, wenn wir Nachrichten lesen oder in unseren facebook-account reinschauen.
Wir sollen beim Lesen denken, nachdenken, „ensemblieren“, neue Assoziationen „zusammen“denken.

Daher werfen Sie doch mal einen Blick in das

Fragment vom Plan Heuwender - Fragment vom Plan von Thomas Körner

Eine Art Tagebuch

Zu einem so umfangreichen Werk, wie es Thomas Körner hier vorgelegt hat, gehört vielleicht auch die private Seite.
Diese legt Körner vor im Fünften Kasten des Fragments vom Wort.

Hier erfahren wir Leser einige der Gedanken Körners zu seinen Fluchtplänen, welche Bücher er gerade liest oder welche Gartenarbeiten er heute erledigt hat, aber auch den Zusammenhang zwischen Michelangelo in Dresden und dem „kommentarlosen realismus“

Zusammenhang zwischen Michelangelo und Kommentarloser Realismus

es ist dies nacktester und kommentarloser realismus

Macht des Volkes in der DDR

 

Vor der Entscheidung für die Auswahl zu einem Fragment, kann man sich entscheiden zwischen einer Art Vorwort, das Robustes Mandat für den Leser heißt, und einer Auswahl mit dem Titel Entwurf mit Direktive.
Beim Klick auf die zweite Auswahl kommt man zu einer Foto-Animation. Man sieht den Autor Thomas Körner, der den Wortlaut eines Gesetzesentwurfs  vergleicht mit der letztendlich ausgegebenen Direktive.

Vergleich des Entwurfs mit der Direktive

Vor jedem Beschluss zu einer Gesetzesdirektive stand die Formulierung eines Entwurfs, die dann nach einer (Volks-)Aussprache noch Veränderungen hätte erfahren können.
Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1968 gibt in Art. 21 Abs.2 den Bürgern der DDR die Möglichkeit, in Volksabstimmungen ihren Willen zu beurkunden. Die Kompetenz zur Durchführung einer Volksabstimmung liegt allerdings im Ermessen der Volkskammer (Art. 53). Durch Art. 65 Abs 3. wurde das bereits vor Erlass der neuen Verfassung geübte Verfahren der sogenannten Volksdiskussion eingeführt. Darunter wurde eine Volksaussprache verstanden, bei der der Gesetzentwurf innerhalb ausgewählter Fachkreise diskutiert wurde.

Wie umfassend die Fachkreise ihre Mitbestimmungsrechte genutzt haben, beweist Körner mit seinem Vergleich: es sind überhaupt keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen worden, sondern syntaktische, statt eines Semikolons ein Komma, statt des Wortes bis das Zeichen eines Gedankenstrichs, der Begriff Stärke wurde durch das Wort Stärkung ersetzt.

Vergleichen Sie selbst:

Entwurf mit Direktive.